Page 9 - Städtereisen
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            Visabestimmungen:

            Es     wird      kein     Visum      bei     einem      Aufenthalt     in     Italien    benötigt.
            Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden
            Sie  sich  bitte  an  die  zuständige  Botschaft  in  Berlin  oder  an  die  Konsulate  in  Frankfurt,  Hannover,  Köln,
            München, Stuttgart, Dortmund, Freiburg, Wolfsburg, Bremen, Dresden, Hamburg, Kiel, Leipzig, Nürnberg oder
            Saarbrücken.

            Bitte  beachten  Sie,  dass  sich  die  Visabedingungen  kurzfristig  ändern  oder  individuell  behandelt  werden
            können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche
            Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise
            liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.

            Transitbestimmungen:

            Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die aus einem
            Nicht-Schengen  Staat  einreisen  und  ein  gültiges  Weiterreiseticket  in  ein  anderes  Nicht-Schengen  Land
            besitzen, können sich für 48 Stunden ohne Transitvisum im Transitbereich des Flughafens aufhalten. Folgende
            Staatsbürger, die aus Bulgarien, Kanada, Kroatien, Zypern, Irland, Japan, Rumänien, USA oder Vereinigtes
            Königreich zurückkehren und dort ein Visum hatten und innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, oder eine
            Aufenthaltsgenehmigung  für  Andorra,  Bulgarien,  Kanada,  Kroatien,  Zypern,  Irland,  Japan,  Rumänien,  San
            Marino, USA oder Vereinigtes Königreich besitzen und innerhalb von 48 Stunden weiterreisen, können sich
            ohne Transitvisum im Transitbereich des Flughafens aufhalten: Afghanistan, Bangladesch, Kongo DR, Eritrea,
            Äthiopien,   Ghana,     Iran,   Irak,   Nigeria,   Pakistan,   Somalia,   Sri    Lanka,    Syrien.
            Hinweis: Dies gilt nur für die Flughäfen Mailand (MXP), Rom (FCO) und Venedig (VCE).

            Einreisebestimmungen:

            Nach  Italien  ist  es  möglich  mit  dem  Reisepass,  dem  vorläufigen  Reisepass,  dem  Personalausweis,  dem
            vorläufigen       Personalausweis        und        dem         Kinderreisepass       einzureisen.

            Gültigkeit der Reisedokumente: Die Reisedokumente sollten über den Reiseaufenthalt hinaus gültig sein.

            Hinweis:
            Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente.
            In  Einzelfällen  weichen  die  Anforderungen  der  Fluggesellschaften  von  den  staatlichen  Regelungen  ab.

            Hinweise für Minderjährige: Alleinreisende Minderjährige unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte
            Einverständniserklärung der Sorgepflichtberechtigten mitführen.

            Wichtiger Hinweis:
            Nach erhöhten Aktivitäten des Vulkans Ätna haben mehrere Erdbeben in der Provinz Catania auf Sizilien zu
            Schäden  und  Beeinträchtigungen  der  Infrastruktur  geführt.  In  Catania  kann  es  zu  Unterbrechungen  im
            Flugverkehr  kommen.  Reisende  sollten  sich  über  die  aktuelle  Lage  informiert  halten.

            Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden
            können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche
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