Page 9 - Städtereisen
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Visabestimmungen:
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Italien benötigt.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden
Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Frankfurt, Hannover, Köln,
München, Stuttgart, Dortmund, Freiburg, Wolfsburg, Bremen, Dresden, Hamburg, Kiel, Leipzig, Nürnberg oder
Saarbrücken.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden
können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche
Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise
liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitbestimmungen:
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die aus einem
Nicht-Schengen Staat einreisen und ein gültiges Weiterreiseticket in ein anderes Nicht-Schengen Land
besitzen, können sich für 48 Stunden ohne Transitvisum im Transitbereich des Flughafens aufhalten. Folgende
Staatsbürger, die aus Bulgarien, Kanada, Kroatien, Zypern, Irland, Japan, Rumänien, USA oder Vereinigtes
Königreich zurückkehren und dort ein Visum hatten und innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, oder eine
Aufenthaltsgenehmigung für Andorra, Bulgarien, Kanada, Kroatien, Zypern, Irland, Japan, Rumänien, San
Marino, USA oder Vereinigtes Königreich besitzen und innerhalb von 48 Stunden weiterreisen, können sich
ohne Transitvisum im Transitbereich des Flughafens aufhalten: Afghanistan, Bangladesch, Kongo DR, Eritrea,
Äthiopien, Ghana, Iran, Irak, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sri Lanka, Syrien.
Hinweis: Dies gilt nur für die Flughäfen Mailand (MXP), Rom (FCO) und Venedig (VCE).
Einreisebestimmungen:
Nach Italien ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass, dem Personalausweis, dem
vorläufigen Personalausweis und dem Kinderreisepass einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Reisedokumente sollten über den Reiseaufenthalt hinaus gültig sein.
Hinweis:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente.
In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Hinweise für Minderjährige: Alleinreisende Minderjährige unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte
Einverständniserklärung der Sorgepflichtberechtigten mitführen.
Wichtiger Hinweis:
Nach erhöhten Aktivitäten des Vulkans Ätna haben mehrere Erdbeben in der Provinz Catania auf Sizilien zu
Schäden und Beeinträchtigungen der Infrastruktur geführt. In Catania kann es zu Unterbrechungen im
Flugverkehr kommen. Reisende sollten sich über die aktuelle Lage informiert halten.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden
können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche